Handwerksbetrieb gründen: 7 Tipps für Deine Selbstständigkeit

Handwerksbetrieb gründen: 7 Tipps für Deine Selbstständigkeit

Handwerk hat „goldenen Boden“. Ein traditionsreicher Spruch, der heute wieder auf der Fahne von vielen Existenzgründern steht. Das Handwerk ist mit rund 500 Milliarden Euro Umsatz pro Jahr eine wichtige Kernbranche im deutschen Mittelstand. So haben viele Gesellen schon nach der Ausbildung ein klares Ziel: Einen eigenen Handwerksbetrieb gründen. Dafür müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Zu Beginn zählt eine fundierte Planung und Dein präzises Vorgehen, um der Flut an Formularen, Anträgen und Amtswegen Herr zu werden. 

Dabei kannst Du Dir vom Start weg zahlreiche Förderungsmittel und Zuschüsse für Deinen zu gründenden Handwerksbetrieb sichern. In diesem Artikel geben wir Dir sieben Ratschläge mit den wichtigsten Maßnahmen für eine zielführende Weichenstellung.

Handwerksbetrieb gründen: 7 Tipps für eine erfolgreiche Gewerbeanmeldung

1. Überprüfe alle Voraussetzungen und Formalitäten gründlich!

Es gibt zwei Arten von Handwerksberufen. Meisterpflichtige Handwerke und handwerksähnliche Berufen. Letztere sind zulassungsfrei und bedürfen beim Gründer keine Meisterpflicht für die selbstständige Ausführung. Erstere Handwerke setzen aber einen Meisterbrief voraus, wobei dieser in einigen Fällen durch die Anstellung eines Meisters im Handwerksbetrieb vorliegt. Zugleich gibt es die Altgesellenregelung. Wenn ein Handwerksbetrieb einen Gesellen mit langjähriger Berufserfahrung in leitender Position vorweisen kann, erhält er auch die Ausübungsberechtigung. Das schließt z.B. im Metallhandwerk auch die Ausbildung von Mitarbeitern mit ein. Manche Branchen erfordern zudem weitere Gewerbeerlaubnisse. Die wichtigste Frage zum Start: Mit welcher Geschäftsidee und welchem Geschäftsmodell willst Du einen Handwerksbetrieb gründen? Durch Hilfe der Handwerkskammer sowie in Deinem kommunalen Gewerbeamt werden Dir alle formalen Voraussetzungen speziell für Dein Handwerk deutlich. Die und Betriebsnummer beantragen, erfordert den Behördengang. Dabei können bis zum Erhalt von Gewerbeschein einige Wochen ins Land gehen. Die relevanten Anträge und Nachweise solltest Du zeitnah vorlegen! Dann steht der Gewerbezulassung nichts im Wege und über die Die Rückkehr zur Meisterpflicht! in den jeweiligen Gewerken, haben wir im August 2021 einen Artikel veröffentlicht.

2. Betrachte den Markt und analysiere Deine Möglichkeiten!

Eine starke Wettbewerbsfähigkeit fällt nicht unversehens vom Himmel. Im Handwerk lässt er sich aber selbstständig herstellen. Im Fokus stehen die Preise und Angebote Deiner Wettbewerber und direkten Konkurrenten im regionalen Umkreis. Wird die örtliche Nachfrage durch die ansässigen handwerklichen Betriebe bereits gedeckelt oder steckt noch Potenzial im gewählten Berufszweig? Das jeweilige Branchenbuch gibt Dir hilfreichen Aufschluss und die Kontaktmöglichkeiten, um nützliche Informationen einzuholen. Damit kannst Du Dein eigenes Leistungsangebot passgenau gestalten und mit Bedachtsamkeit den Handwerksbetrieb gründen. Mit einer fundierten Wettbewerbsanalyse im Vorfeld wirst Du unmittelbar gegen mögliche Wettbewerber am Markt bestehen und sicherst Dir fortlaufend die Wettbewerbsfähigkeit Deines Handwerksbetriebs.

3. Entscheide Dich für die richtige Rechtsform!

Grundsätzlich sollte ein Handwerksbetrieb in der Rechtsform einer GmbH geführt werden. Hierfür muss sich allerdings die Höhe des Stammkapitels bei Gründung auf mindestens 25.000 Euro beziffern. Auch die Anzahl der Gründer ist ausschlaggebend. Bei mehreren Gründern empfiehlt sich ein notariell beglaubigtes Musterprotokoll der Gründung oder der Gesellschaftervertrag. Darüber lassen sich alle geschäftlichen Vorkehrungen besprechen und in verbindlicher Schriftform festhalten. Die GmbH ermöglicht Dir die direkte Anstellung von Mitarbeitern, aber es gibt noch weitere Optionen für die Rechtsform. Einzelunternehmer und Kleinunternehmer müssen für ihre Selbstständigkeit keine, oder nur minimale Kapiteleinlage leisten. Deinen Handwerksbetrieb gründen geht je nach Rechtsform mit oder ohne Haftungsbeschränkung. Dazu kannst Du Dich berufsspezifisch bei Deiner örtlichen Handwerkskammer informieren.

4. Beachte alle Bedingungen für die Anmeldung bei Behörden!

  • Für Handwerksbetriebe muss eine Gewerbeanmeldung vorgenommen werden. Das Finanzamt meldet sich zur steuerlichen Erfassung des Handwerksbetriebs infolgedessen automatisch bei Dir. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bitte vollständig und fehlerfrei einreichen. Insofern wird das Finanzamt umgehend aktiv und weist Deiner Firma eine Steuernummer bzw. Betriebsnummer zu. Diese muss auf jeder Rechnung stehen, kann in der Start Up-Phase aber auch nachgereicht werden. Dafür bist Du durch die Beantragung in der zeitnahen Bringschuld! Im Zuge der Gewerbeanmeldung übersendet Dir das Finanzamt auch die Informationen zur Umsatzsteuervoranmeldung und Deine Umsatzsteuer ID. Beide gilt es ebenfalls mit auf der Rechnung zu führen. Zudem sind verschiedene Mitgliedschaften für einen Handwerksbetrieb verpflichtend und ratsam:
  • Deine zuständige Berufsgenossenschaft ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für die Mitarbeiter und auch ohne weiteres Personal ist die Mitgliedschaft verpflichtend.
  • Die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) ist notwendig, wenn Du einen Mischbetrieb gründen möchtest. Das meint handwerkliche Tätigkeiten gemischt mit Werksverkauf, Wartungsdienstleistungen oder Vertrieb von Ersatzteilen.
  • Zudem überprüft Deine Handwerkskammer (HWK), ob durch den Mischbetrieb eine doppelte Kammermitgliedschaft notwendig ist.
  • Mitunter ist die Anmeldung in der IHK oder HWK aber auch freiwillig für verschiedene Berufe. Hierauf gehen wir weiter unten im Artikel noch ein.
  • Selbständige Handwerksunternehmen werden in der Handwerksrolle auf zwei Listen geführt – die zulassungsfreien, handwerksähnlichen Berufe und die zulassungspflichtigen. Je nach Bundesland entfällt auf den Eintrag in der Handwerksrolle eine unterschiedlich hohe Gebühr seitens der regionalen Handwerkskammer.

5. Informier Dich zu einer spezifischen Förderung bei Neugründung!

Ob speziell für Studenten oder aus der Arbeitslosigkeit heraus – die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Gründung Deiner Firma als Kleinunternehmer sowie Kommanditgesellschaft. Die Zuschüsse fließen je nach Lebenssituation des Gründers und Bundeslandes unterschiedlich. Du solltet Dir die Zeit nehmen und alle Möglichkeiten sorgfältig prüfen! Es lohnt sich. Eine Liste zu den verschiedenen Fördermitteln findest Du im Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

6. Sicher Dich und Deine Firma vollständig ab!

Sich selbstständig machen, heißt auch die Krankenversicherung sowie private Altersvorsorge selbstständig regeln. Dabei gibt das deutsche Gesetz eine Versicherungspflicht für die Kranken- und Rentenversicherung vor. Mit einem zusätzlichen Versicherungsschutz bist Du ganzheitlich gut aufgestellt für die selbstständige Existenzgründung. Ob Start-up, Freelancer, im Kleingewerbe, als betriebsinterner Freiberufler, oder für Gemeinschaftsunternehmen – beim Handwerksbetrieb gründen empfehlen sich folgende Versicherungen:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Krankentagegeldversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Erwerbsminderungsversicherung

7. Konkretisiere Deine Geschäftsidee und das Geschäftsmodell im Businessplan!

Die gesamte Existenzgründungsphase muss ordentlich dokumentiert werden. Sonst verlierst Du schnell den Überblick. Final solltest Du dann alle gewonnenen Erkenntnisse und getroffenen Entscheidungen in einem Businessplan zusammenfassen. So gewinnst Du Transparenz zu allen Kosten und notwendigen Ausgaben und kannst auch Deine Eigenkapitalquote errechnen. Gleichzeitig hast Du eine aussagekräftige und zahlenstarke Arbeitsgrundlage für Deine Akquise oder zum Ausbau des Geschäftsmodells. Mit Affiliate Marketing kannst Du z.B. Vertriebspartner für Deinen Ersatzteilhandel rekrutieren. Der Kredit für Selbstständige erfordert seitens der Bank ebenfalls die Vorlage eines fundierten Businessplan. So müssen beim Handwerksbetrieb gründen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden.

Der Businessplan: Das wichtigste Werkzeug und tragender Baustein der Existenzgründung

Stichhaltig durchdacht, klug aufgestellt, gut kalkuliert – der Businessplan ist das grundlegende Dokument für die Planung und Durchführung der Gewerbeanmeldung. Eine konkrete Kostenaufstellung verschafft Klarheit zum Kapitalbedarf und mit ein wenig Mathe lässt sich auch die Eigenkapitalquote errechnen. Kredite für Selbstständige vergeben Banken nur auf Basis eines fundierten Businessplans. Zudem gehen Handwerksbetrieb für gewöhnlich in Vorkasse zur Leistungserbringung und eine Rechnungsstellung verzögert sich mitunter. Durch die Kalkulation im Businessplan kannst Du das in Deiner mittel- und langfristigen Finanzplanung berücksichtigen. Insbesondere auch die finanzielle Belastung in der Anfangsphase mit geringen Einnahmen bedingen ausreichend Startkapital. Neben dem Zahlenwerk und Finanzierungsplans sollte der Businessplan Deine Kompetenz deutlich zum Ausdruck bringen:

  • Dokumentiere Deine Kompetenz für den Handwerksbetrieb durch das Hinterlegen von Berufsunterlagen (z.B. Meisterbrief, Abschlusszeugnissen) sowie weiteren Qualifikationen für das gewählte Berufsfeld!
  • Erbringe die benötigten Genehmigungen zur Ausübung des Berufs und Ausbildung von Mitarbeitern!
  • Belege Dein kaufmännisches Know-how für die Führung und eines Unternehmens durch ein solides Zahlenwerk! Der Businessplan unterstützt dich im weiteren Verlauf auch bei der Buchhaltung ganzheitlich.
 

Einen soliden Businessplan kannst Du in Zusammenarbeit mit einem Gründerberater erstellen. Deinen Ansprechpartner kann Dir die Bundesagentur für Arbeit nennen. Alternativ bietet die Handwerkskammer Düsseldorf informative Seminare und Workshops für Existenzgründer an. So erarbeitest Du den Businessplan in Eigenregie und besonders Einzelunternehmer behalten so die Geschäftsidee und das Geschäftsmodell fest im Blick.

Checkliste: Alle Pflichten, Vorkehrungen und Aufgaben beim Handwerksbetrieb gründen

Die Meisterpflicht ist das beherrschende Thema beim Handwerksbetrieb gründen. Die zulassungsfreien, handwerksähnlichen Berufe sind hiervon befreit. Doch seit 1953 ist der Meisterbrief mit dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks verpflichtend für viele Berufe – z.B. im Baugewerbe, für Mechaniker oder im Lebensmittelbereich. Zugleich ist der Meistertitel in den meisten Handwerkerberufen oftmals die Voraussetzung zur Anerkennung als Ausbildungsbetrieb. Detaillierte Informationen zur Meisterpflicht in den unterschiedlichen Berufsgruppen findest Du hier. Für den Direktweg zu Deiner Gewerbeanmeldung haben wir eine übersichtliche Checkliste zusammengestellt. Diese hilft Dir auch beim Kleingewerbe anmelden. Über die Checkliste kannst Du sämtliche Nachweise, Dokumente etc. konzentriert einholen und sparst so im Verlauf der Gründung viel Zeit.

Checkliste für die Existenzgründung

  1. Zielgruppendefinition: Welche Kunden möchtest Du ansprechen bzw. Dein Handwerk anbieten?
  2. Berufskompetenz: Kannst Du alle erforderlichen Voraussetzungen für die Eröffnung des Handwerkbetriebs erfüllen – z.B. Meisterbrief vorhanden?
  3. Standortwahl: Bieten Dir der Ort und Region ausreichend Aufträge für die erfolgreiche Neugründung Deines Handwerksbetriebs?
  4. Wettbewerbsanalyse: Wer sind Deine örtlichen Konkurrenten im gewählten Handwerkszweig? Wie hoch sind Deine Chancen für einen erfolgreichen Markteintritt? Ist Dein Preis-Leistungs-Modell stimmig?
  5. Gründungs- und Anfangsphase: Wie viel Startkapital solltest Du zum Unterhalt Deines Handwerksbetriebs sowie für Dich selbst berücksichtigen?
  6. Betriebsmittel: Welche Maschinen, Fahrzeuge und Arbeitsmaterialien benötigst Du für den Betriebsbeginn?
  7. Personalmanagement: Startest Du Deine Existenzgründung im Alleingang oder direkt mit Mitarbeitern? Vielleicht empfiehlt sich zu Beginn auch die Kooperation mit Partnerbetrieben aus dem baunahen Handwerk. Im Netzwerk von Handwerk Connected findest Du passgenaue Unterstützung – beim Aufbau Deines Kundenstamms sowie für die Umsetzung von größeren Projekten. Jetzt mitmachen!
  8. Markteintritt: Wie platzierst Du Deinen Handwerksbetrieb am Markt? Welche Werbung sind erforderlich – z.B. Visitenkarten, Geschäftspapier, Homepage, Social Media etc.?
  9. Priorisierung: Welche Aufgaben haben Zeit? Welche sind wichtig? Eine flexible Zeiteinteilung hilft Dir besonders in der Anfangsphase dabei, allen Anforderungen gerecht zu werden.
  10. Businessplan: Alle relevanten Informationen lassen sich hierüber zentral abrufen und belegen – z.B. für einen Bankkredit.

Wichtige Vorkehrungen bei der Gewerbeanmeldung

  • Dein Antritt bei der Handwerkskammer (HWK) ist wichtig. Ob Einzelunternehmen oder Kommanditgesellschaft – jeder Gründer muss sich mit seinem Handwerk oder handwerksähnlichem Gewerbe eintragen lassen. Die jeweiligen Unternehmensregister finden sich bei der örtlichen Handwerkskammer.
  • Handwerksbetriebe eines zulassungspflichtigen Handwerks (Handwerksordnung / Anlage A) müssen sich in der Handwerksrolle eintragen lassen.
  • Handwerker eines zulassungsfreien Handwerks (Handwerksordnung / Anlage B1) benötigen einen Eintrag in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke.
  • Gewerke eines handwerksähnlichen Gewerbes (Handwerksordnung / Anlage B2) benötigen einen Eintrag im Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe.
  • Persönliche Präsenz: Für den Eintrag musst Du persönlich erscheinen und eine Gebühr bezahlen. Anschließend erfolgt die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt.
  • Nach bestätigtem Eintrag in die Handwerksrolle bist Du ein Mitglied Deiner zuständigen Handwerkskammer.
  • Mitgliedsbeiträge: siehe Handwerksordnung (HwO) (§ 113 Abs. 2 Satz 4 HwO) zur Beitragspflicht sowie einer möglichen Beitragsfreiheit.
  • Handwerkliche Kleinunternehmen eines zulassungspflichtigen Gewerbes gemäß Anlage A und B der HwO, die zwar Mitglied der Handwerkskammer sind, aber lediglich unwesentliche Tätigkeiten eines zulassungspflichtigen Gewerbes ausüben (siehe § 90 Abs. 3 HwO), sind beitragsfrei. Der Gewinn des Handwerksbetriebs darf 5.200 Euro nicht übersteigen.
  • Zudem bist Du bei Neugründung für das Jahr der Anmeldung von Beiträgen zur Handwerkskammer befreit. Im zweiten und dritten Jahr muss nur die Hälfte des Grundbeitrags und kein Zusatzbeitrag bezahlt werden. Im vierten Jahr bist Du weiterhin von der Entrichtung des Zusatzbeitrags befreit.

Welche Förderungsmöglichkeit hat man bei der Gründung?

  • Beratungsförderung: Beratungscheck durch staatlich subventionierte Berater
  • Geförderte Kredite der KfW – zinsgünstig, mit tilgungsfreien Anlaufjahren und auch ohne Eigenkapitel möglich.
  • Gründungszuschuss für 15 Monate in Höhe von 300€ zur sozialen Absicherung von Empfängern des ALG I. Eine finanzielle Unterstützung in der Anfangsphase der Selbstständigkeit.
  • Einstiegsgeld für 24 Monate in individueller Höhe für Empfänger des ALG II bei Neugründung.
  • Mikromezzaninfonds: Stärkung der Eigenkapitalbasis von kleinen Unternehmen um bis zu 50.000 Euro durch sogenannte Mezzaninfinanzierungen.
  • High-Tech Gründerfonds: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die KfW-Bankengruppe sowie führende Industrieunternehmen pflegen das sogenannte „Public-Private Partnership“. Damit fördern sie junge High-Tech-Unternehmen aus Deutschland.
  • INVEST – Zuschuss für Wagniskapital: 20 % Zuschuss vom Staat bei der Bereitstellung von Wagniskapital durch private Investoren.
  • EXIST-Gründerstipendium: Förderung von Studierenden und Hochschulabsolventen von bis zu 3.000 Euro monatlich ab Neugründung.
  • Business Angels: Vermögende Privatpersonen, die in innovative und wachstumsstarke Unternehmen investieren.
  • Kostenlose Fördermittelauskunft unter der Rufnummer 0800 58 95 505

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