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Förderung für die Digitalisierung im Handwerk – ein Überblick

Förderung für die Digitalisierung im Handwerk – ein Überblick

Das Handwerk in Deutschland rüstet sich für die digitale Transformation. Viele Handwerksbetriebe nutzen für diesen Schritt die Möglichkeiten einer Förderung. Hier findest Du einen Überblick zu den Förderungsmöglichkeiten für die Digitalisierung im Handwerk.


Förderprogramme im Überblick

Das Handwerk in Deutschland steht über die gesamte Branche hinweg vor großen Herausforderungen. Immer mehr Handwerksbetriebe erkennen die Notwendigkeit und die Chancen, sich zu digitalisieren. Zwar gibt es nach wie vor bei Handwerkern spürbare Ängste und eine Distanz zur Digitalisierung im Handwerk, doch vielen Unternehmen ist klar, dass ohne Veränderung ein Nachteil im Wettbewerb entsteht.


Der digitale Wandel der Gesellschaft betrifft auch das Handwerk mit seinen verschiedenen Teilbranchen. Natürlich entstehen durch die Digitalisierung im Handwerk zunächst Aufwände, um Unternehmen für das digitale Zeitalter fit zu machen, doch die Vorteile überwiegen dabei deutlich. Nachteile entstehen nur für die Handwerker, die sich der Anpassung komplett verschließen.


Ein gewichtiges Argument gegen die Digitalisierung von Handwerksbetrieben war bisher meistens der finanzielle Aufwand für Investitionen, die mit der digitalen Transformation einhergehen. Viele Betriebe scheuten zunächst diesen Schritt, weil sie sich die Kosten für die Einführung digitaler Prozess entweder nicht leisten konnten oder wollten. Diesen Ängsten und Vorbehalten begegnet das Bundesministerium für Wirtschaft mit Förderprogrammen, um das Handwerk finanziell auf dem Weg in die Digitalisierung zu unterstützen.


Gründe zur Förderung der Digitalisierung im Handwerk

Die Entwicklung der Digitalisierung im Handwerk wird durch Forschung begleitet. Die Arbeit dient dazu, den Reifegrad der Handwerksbetriebe zu bestimmen und offenzulegen, welche Bereiche funktionieren und wo Handlungsbedarf besteht. Mit den Erkenntnissen soll die bereitstehende Förderung für die Digitalisierung des Handwerks konkret am Bedarf ausgerichtet und eingesetzt werden.


Studien, wie beispielsweise das Digitalisierungsbarometer für das Bau- und Ausbauhandwerk, belegen, dass digitale Technologien im Handwerk noch keine große Rolle spielen. Etwas mehr als die Hälfte aller kleinen und mittelständischen Betriebe, zu denen auch viele Handwerker zählen, besitzen einen digitalen Reifegrad, bei dem Ansätze von Digitalisierung erkennbar sind. Lediglich jedes fünfte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist bereits soweit digitalisiert, um von einem digitalen Unternehmen sprechen zu können.


Positiv ist zu bewerten, dass zwar viele KMU noch nicht in ausreichendem Maß digital arbeiten, der Digitalisierung aber einen hohen Stellenwert zuschreiben. Sie beschäftigen sich hauptsächlich mit dem Optimieren und Automatisieren von Prozessen. Außerdem steht digitale Kommunikation mit Kunden im engeren Fokus der Handwerksbetriebe. Zu weiteren Themen rund um die Digitalisierung des Handwerks gehören digitale Services als Mehrwert, das Vernetzen von Produzenten und Lieferanten sowie innovative Methoden der Fertigung.


Das ist ein Anfang, um Handwerksunternehmen an Erfordernisse der zukünftigen Wirtschaftsmärkte anzupassen. Allerdings ist es dafür nicht nur notwendig, digitale Technologien in Betriebe zu integrieren, sondern auch digitale Kompetenzen zu schulen und Personal aus- oder weiterzubilden. Nur ein kleiner Teil der Beschäftigten und Leitungspersonen im Handwerk besitzt digitale Kenntnisse im Umgang mit neuen Technologien oder Services.


Um Handwerksbetriebe und anderen KMU bei diesem Vorhaben zu unterstützen, stellen Ministerien, die Handelskammern sowie Verbände des Handwerks verschiedene Fördertöpfe zur Digitalisierung bereit.

go-digital: Förderprogramm des Bundes

Eines der bekannten Förderprogramme für die digitale Entwicklung von Handwerksbetrieben ist das Programm „go-digital“. Damit sollen Handwerksbetriebe optimal gefördert werden, die von einer finanziellen Hilfe bestmöglich profitieren. Neben Geldleistungen umfasst das Förderprogramm „go-digital“ auch Leistungen wie Beratung und Konzeption. Ziel ist, dass Unternehmen bestimmte Bereiche digitalisieren können, ohne dabei den Geschäftsbetrieb aussetzen zu müssen oder ihn zu gefährden.


Damit ein Unternehmen eine Förderung des BMWi für die Digitalisierung seines Handwerks erhält, sind jedoch einige Kriterien zu erfüllen. Der Handwerksbetrieb muss mindestens eine Betriebsstätte in Deutschland vorweisen. Das kann sowohl die Firmenzentrale als auch eine Zweigstelle sein. Auch Lagerstätten oder Standorte für die Produktion kommen dafür in Frage.

Der Betrieb muss darüber hinaus zum Zeitpunkt der Bewilligung einer Förderung weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen, um eine Unterstützung des BMWi abzurufen. Die Zahl der Mitarbeiter bezieht sich dabei auf alle Niederlassungen und Standorte, einschließlich Tochtergesellschaften und Partnerfirmen.


Ein Jahresumsatz von unter 20 Millionen Euro im Vorjahr der Bewilligung von Fördermitteln ist das dritte und letzte Kriterium, um über das Programm „go-digital“ die notwendigen Gelder zu beziehen. Zusätzlich sind die Handwerksbetriebe angehalten, eine De-Minimis-Erklärung vorzulegen. Es handelt sich dabei um ein Dokument, das nachweist, dass in den letzten drei Jahren weniger als 200.000 Euro an Beihilfen aus dem De-Minimis-Fördertopf an das Unternehmen geflossen sind. Bei Unternehmen aus dem Handwerk trifft das jedoch größtenteils zu.

Digitale Markterschließung und IT-Sicherheit im Handwerk

Das Handwerk-Förderprogramm „go-digital“ ist nicht nur darauf ausgerichtet, Handwerksbetriebe beim digitalen Wandel finanziell unter die Arme zu greifen, sondern die Investitionen in die Digitalisierung zielgerichtet zu gestalten. Aus diesem Grund nimmt die fachliche Beratung für die Digitalisierung im Handwerk eine besondere Rolle ein. Betriebe sollen schrittweise unterstützt werden, in ihre digitale Zukunft richtig zu investieren.


Die Förderung der Digitalisierung im Handwerk mit „go-digital“ umfasst daher drei zentrale Punkte:


  • Digitalisieren der Geschäftsprozesse
  • Sichtbarkeit im Online-Sektor
  • Sicherheit für die digitale IT-Struktur

In diesen drei Segmenten können Handwerker finanzielle Förderung inklusive einer fachlichen Beratung über das Programm „go-digital“ erhalten. Abhängig vom Grad der Digitalisierung im Handwerksbetrieb ist ein Teilbereich als Schwerpunkt wählbar, der stärker unterstützt wird. Dazu kann ein zweiter Aspekt als Beratungsinhalt gewählt werden.

Digitalisierung der Geschäftsprozesse

Hauptaufgabe für die Unternehmen der Handwerksbranche ist es, die bisher analog erfolgten Betriebsabläufe sinnvoll zu digitalisieren. Hier sind Software-Lösungen gemeint, mit denen sich besonders logistische Prozesse und Themen wie Buchhaltung, Rechnungslegung, steuerliche Fragen sowie das Personalmanagement digital abbilden lassen.

Sichtbarkeit im Netz

Gefördert wird zudem auch die Sichtbarkeit im Internet, um Kunden zu erreichen, die sich selbst verstärkt online aufhalten und informieren. In diesem Bereich profitieren nicht nur Handwerksbetriebe, sondern auch kleine oder mittlere Unternehmen, die ihre Produkte zukünftig über einen Online-Shop vertreiben. Das einfachste Mittel für Handwerker ist hier eine eigene Website, auf der neben Angeboten, Dienstleistungen und Produkten auch Termine oder Anfragen von Kunden online möglich sind.

Datenschutz und IT-Sicherheit

Ein Thema, das meist für die größte Unsicherheit sorgt, ist der Datenschutz und die Datensicherheit. Hier bieten Fachleute ebenfalls geförderte Beratungsleistungen an, um Handwerker zu unterstützen. Zwar sind kleine Betriebe des Handwerks anders als große Konzerne nicht primär das Ziel von Hackern, doch auch hier gelten die Grundsätze des Datenschutzes nach der DSGVO, die zu erfüllen sind.

Fördergeld beantragen: Was ist zu tun?

Damit Handwerker eine Förderung und Beratung erhalten, müssen sie selbst aktiv werden und an ein Unternehmen herantreten, das mit dem Bundesministerium für Wirtschaft zusammenarbeitet. Eine Liste der Beratungsunternehmen stellt das BMWi zur Verfügung. Darin enthalten sind nur seriöse und geprüfte Unternehmen.


Zwischen dem Handwerksbetrieb und dem Beratungsunternehmen werden alle Fragen zum Digitalisierungsprojekt auf Basis der Förderung besprochen. Hier geht es um den Inhalt des Projektes, das sich am Digitalisierungsgrad des jeweiligen Handwerkers orientiert. In einer Beschreibung erfassen die Beteiligten ihr Vorhaben, legen Zeitumfang und Preise fest und der Handwerksbetrieb zeigt auf, was er selbst in das Projekt investiert und mit einbringt.


Um Geld aus dem Förderprogramm zu erhalten, stellt nun das Beratungsunternehmen den Förderantrag. Nachdem das Projekt durch das BMWi genehmigt wurde, kann die Umsetzung starten. Je nach Dauer oder nach spätestens einem halben Jahr reicht das Unternehmen, das berät, einen Nachweis zur Verwendung der Fördermittel und der Eigenleistungen des Handwerkers ein.

Digital Jetzt als neues Förderprogramm

Ein anderes Programm, das den digitalen Wandel im Handwerk fördern soll, heißt „Digital Jetzt“. Es richtet sich an die vielen kleinen und mittleren Unternehmen und explizit auch an das Handwerk. Wie bei „go-digital“ müssen Unternehmen für eine Förderung einige Voraussetzungen erfüllen.


  • mindestens drei und maximal 499 Beschäftigte
  • Investition nur in Betriebsstätten in Deutschland
  • Start des Vorhabens erst nach Bewilligung der Förderung
  • Umsetzung innerhalb von zwölf Monaten erforderlich
  • Nachweis über die zweckgebundene Verwendung der Fördergelder

Für eine Förderung von Maßnahmen, die einen Handwerksbetrieb digitalisieren, spielt es keine Rolle, für was Fördermittel genutzt werden. Sowohl das Investieren in Soft- und Hardware als auch das Erlernen von digitalen Fähigkeiten sind über das Förderprogramm „Digital Jetzt“ möglich. Weil Handwerker teilweise nicht wissen, wo sie mit der Digitalisierung im Betrieb beginnen, erhalten sie Hilfestellung. Es lohnt sich daher, aktiv auf die Fördermittelgeber zuzugehen und nicht abzuwarten, dass jemand auf einen Betrieb zukommt. Verbände kümmern sich zwar auch um die Unternehmen, die zögern, aber durch eigene Initiative sollte jeder die digitalen Chancen nutzen und Fördermittel beantragen.


Vor jedem Antrag erfolgt eine spezifische Beratung, bei der jeweils ein bedarfsgerechtes Modell abgestimmt und geplant wird. Das ergibt sich aus dem Umstand, dass viele Betriebe im Handwerk einen anderen digitalen Reifegrad besitzen und somit verschiedene Aspekte für die digitale Entwicklung berücksichtigen müssen.

Kompetenzzentren Digitales Handwerk als Partner

Mit dem Förderprogramm „Digital Jetzt“ können Handwerker für ihre Digitalisierungsstrategie bis zu 50.000 Euro erhalten, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Höhe der Gelder richtet sich an der Größe des Handwerkbetriebes aus.


Im Vergleich zu anderen Förderprogrammen gehört zum Antrag einer Förderung ein Konzept, wie das Handwerkerunternehmen digitalisiert werden soll. Die Kompetenzzentren Digitales Handwerk, die an 130 Standorten in Deutschland existieren, unterstützen Betriebe bei der Antragstellung. In den Zentren finden Handwerker kostenlose Informationen und Beratungen zu allen Aspekten, die für die Digitalisierung im Handwerk eine besondere Rolle spielen. Dies umfasst Angebote zur Planung, Qualifizierung und Umsetzung von digitalen Strategien sowie Wissen und Expertise zu neuen digitalen Technologien.

BAFA-Antrag zur Förderung digitaler Ausstattung

Handwerker profitieren durch die BAFA-Förderung auch indirekt von Zuschüssen zur Digitalisierung an die Einrichtungen, die überbetriebliche Fortbildung für Handwerker im digitalen Bereich anbieten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gewährt auf Antrag eine finanzielle Unterstützung. Es handelt sich hier um eine Möglichkeit, sich die digitale Ausstattung für die Weiterbildung in überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS) bezuschussen zu lassen. Das Programm wurde im September 2018 aufgelegt und stellt höhere Zuschüsse zur digitalen Ausstattung von Einrichtungen zur Verfügung, die sich um die digitale Bildung im Handwerk bemühen.


Moderne Ausbildungsstätten, die über digitale Technologien verfügen, helfen damit indirekt auch, die Digitalisierung des Handwerks voranzubringen. Hier können Fachkräfte, Personen mit Führungsaufgaben und Meister des Handwerks ihre digitalen Kompetenzen erweitern und stärken. Das führt wiederum dazu, dass in den kleinen und mittleren Betrieben des Handwerks das Know-how für Digitalisierung steigt. Förderfähig sind bis zu 90 Prozent der Kosten, die dazu aufgewendet werden, die digitale Kompetenz in Bildungsstätten für das Handwerk voranzubringen.

Überbrückungshilfe zur Förderung der Digitalisierung in der Corona-Krise

Wie relevant und existenzfördernd die Digitalisierung für Unternehmen aus dem Handwerk ist, hat die Corona-Krise aufgezeigt. Unfreiwillig wurde in dieser Zeit den Betrieben aufgezeigt, dass es an der Zeit ist, sich zu digitalisieren.


Mit der Überbrückungshilfe 3 hat der Bund eine Option geschaffen, dass sich Unternehmen schnell und problemlos transformieren können, um von den Vorteilen der Digitalisierung zu profitieren. Mit den bereitgestellten Mitteln der Überbrückungshilfe können konkrete Maßnahmen finanziert werden, die für eine digitale Transformation des Handwerks nützlich sind. Unternehmen, die eine solche Förderung für sich in Betracht ziehen, erhalten eine Fixkostenhilfe. Diese wird über den Zeitraum von acht Monaten von November 2020 bis Juni 2021 angerechnet. Die Förderhöhe von definierten Fixkosten, also Ausgaben für digitale Technik, beträgt zwischen 40 und 90 Prozent.

Voraussetzungen für die Förderung durch Corona-Hilfen

Allerdings besteht die Voraussetzung, dass ein Antrag auf diese Hilfe nur dann erfolgreich ist, wenn durch Corona ein monatlicher Umsatzeinbruch von 30 Prozent oder mehr vorliegt. Dabei gilt die Grenze von 30 Prozent für jeden Monat im Zeitraum der veranschlagten Förderung. Außerdem gelten Ausnahmen, wenn Unternehmen entweder nach dem 31. Oktober 2020 gegründet wurden oder bereits andere Hilfsgelder in Anspruch genommen haben. Diese Leistungen werden auf die Überbrückungshilfe 3 angerechnet.


Das Finanzierungspaket ist für Unternehmen aus dem Handwerk interessant, die als Soloselbstständige oder freiberuflich arbeiten. Die Branche spielt dabei keine wesentliche Rolle. Ebenso ist die Anzahl der Beschäftigten ohne Bedeutung. Anträge für die Überbrückungshilfe sind bis zum 31. Oktober 2021 möglich.

Welche Maßnahmen fördert die Überbrückungshilfe 3?

Mit dem Förderprogramm lassen sich Kosten fördern, die zwischen März 2020 und Juni 2021 angefallen sind. Ist das der Fall, erhalten Unternehmen eine Förderung für Maßnahmen, die zur Digitalisierung des Unternehmens während der Corona-Krise angeschoben wurden. Zu diesen digitalen Geschäftsprozessen zählen beispielsweise folgende Aspekte:


  • Aufbau oder Optimierung eines Online-Shops
  • Gebühren für große Online-Plattformen des Handels
  • Lizenzen für Software (Videokonferenzen)
  • Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung
  • Investitionen für Webseiten und soziale Netzwerke
  • Weiterbildungen zum Aufbau von digitalen Kompetenzen (Workshops, Schulungen)
  • Kosten für Anschaffung von Hardware (unter bestimmten Voraussetzungen)

Die Strategie für eine Digitalisierung muss in einem Konzept nachgewiesen werden. Außerdem sind die Kosten, für die eine Erstattung beantragt wird, vollständig zu dokumentieren. Andernfalls kann eine Förderung abgelehnt werden.

Förderung für digitales Handwerk auf Länderebene

Einige Bundesländer bieten kleinen und mittelständischen Unternehmen, die ihren Sitz im jeweiligen Bundesland haben, ein eigenes Förderprogramm für die Digitalisierung des Handwerks und des Mittelstands an. Hier sticht besonders Baden-Württemberg mit der Innovationsfinanzierung 4.0 und der Digitalisierungsprämie Plus hervor. Partner für die Förderprogramme ist die L-Bank, die Staatsbank für Baden-Württemberg.


Die Innovationsfinanzierung 4.0 besteht aus vier einzelnen Bausteinen, die gefördert werden können. Das sind innovative Vorhaben, Digitalisierungsvorhaben, innovative Geschäftsmodelle und Unternehmen, die mit Innovation ihr Kerngeschäft bilden und sich dadurch auszeichnen. Fördergelder stehen für Betriebe des Handwerks und des Mittelstands bereit, die neue oder verbesserte Produkte und Prozesse entwickeln, sich grundsätzlich digitalisieren oder zusätzlich Kapital benötigen, um ein innovatives Geschäftsmodell einzuführen. Mittlere Handwerksbetriebe, die Innovation an den Tag legen, können unabhängig von Projekten aus der Innovationsfinanzierung 4.0 in Baden-Württemberg eigene Fördergelder abrufen.

Innovationsfinanzierung 4.0 als Förderprogramm zur Digitalisierung

Antragsberechtigt für die Innovationsfinanzierung 4.0 sind freiberufliche Handwerker oder Handwerker, die ein gewerbliches Unternehmen führen. Zusätzlich gelten die EU-Bestimmungen zur Klassifizierung eines KMU, die zutreffen müssen. Eine weitere Bedingung ist, dass sich die Aktivität der gewerblichen Arbeit auf Baden-Württemberg bezieht. Auch größere Unternehmen dürfen auf eine Förderung für digitale Transformation hoffen, wenn sie sich mehrheitlich im privaten Besitz befinden und einen maximalen Jahresumsatz von 500 Millionen Euro vorweisen.


Die Innovationsfinanzierung 4.0 gilt als Förderdarlehen, bei dem es einen Tilgungszuschuss gibt. Die Laufzeiten betragen zwischen fünf und zehn Jahren. KMU können eine Summe von 10.000 Euro bis zu fünf Millionen Euro erhalten, größere Unternehmen sogar bis 25 Millionen Euro.  Die Bindung für billigere Sollzinsen läuft über maximal zehn Jahre, dafür werden keine Zinsen zur Bereitstellung erhoben. Nach fünf Jahren ist eine Sondertilgung möglich.

Digitalisierungsprämie Plus zur Förderung des Handwerk 4.0

Ein ähnliches Förderprogramm wie die Innovationsfinanzierung 4.0 ist die Digitalisierungsprämie Plus. Auch hier gewährt die L-Bank dem Mittelstand in Baden-Württemberg ein Darlehen, das mit der Förderung von Zuschüssen durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau kombiniert wird. Betriebe können damit folgende digitale Maßnahmen finanzieren:


  • Erhöhung der IT-Sicherheit und Kommunikationssicherheit
  • Digitalisierung von Produktion, Produkten, Dienstleistungen und Prozessen
  • Kosten für Hard- und Software sowie damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen

Nicht gefördert werden dagegen Vorhaben, die weniger als 10.000 Euro und mehr als 120.000 Euro kosten oder das Beschaffen einer digitalen Grundausstattung mit Geräten. Nicht förderfähig sind ebenso alle Maßnahmen zur Online-Werbung oder das Erstellen und Optimieren einer Website. Außerdem liegt bei der Digitalisierungsprämie Plus die Bedingung vor, dass die Unternehmen höchstens 500 Beschäftigte haben dürfen. Weitere Informationen über Details der jeweiligen Förderungsvariante erhältst Du bei der L-Bank.

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