Im Handwerk werden viele Leistungen mengenabhängig abgerechnet – nach tatsächlich verlegten Flächen, eingebauten Laufmetern oder ausgeführten Kubikmetern. Da diese Mengen erst nach der Ausführung bekannt sind, wird das Aufmaß nach Fertigstellung erstellt und bildet die verbindliche Abrechnungsgrundlage.
Praxisbeispiel: Ein Fliesenleger verlegt Bodenfliesen. Im Angebot wurde eine Fläche von 120 m² angenommen. Das Aufmaß ergibt 127,5 m² – u. a. wegen einer nachträglichen Badewannen-Nische. Das unterzeichnete Aufmaß ist Grundlage der Schlussrechnung.
Verwandte Begriffe: Abrechnung · Schlussrechnung · VOB · Werkvertrag · Abnahme
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