Alle gängigen Begriffe aus dem Handwerk einfach erklärt

Dein Glossar zum Handwerker-Wissen

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Die Inhalte dieses Lexikons dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei konkreten Fragen zu Verträgen, Steuern oder rechtlichen Ansprüchen empfehlen wir, einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder die zuständige Handwerkskammer zu konsultieren.

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Abnahme

Die Abnahme ist die förmliche Erklärung des Auftraggebers, dass eine Handwerksleistung vertragsgemäß erbracht wurde und er sie als im Wesentlichen mangelfrei akzeptiert.

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Abschlagsrechnung

Eine Abschlagsrechnung ist eine Teilrechnung, die ein Handwerksbetrieb während eines laufenden Auftrags stellt, um bereits erbrachte Leistungen zwischenzeitig zu vergüten.

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Angebot

Ein Angebot im Handwerk ist eine verbindliche, schriftliche Erklärung eines Betriebs, eine bestimmte Leistung zu einem festgelegten Preis und unter definierten Bedingungen auszuführen.

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Aufmaß

Das Aufmaß ist die präzise, vor Ort durchgeführte Messung und Dokumentation der tatsächlichen Maße einer erbrachten Bauleistung, die als Grundlage für die korrekte Abrechnung dient.

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Auftraggeber

Der Auftraggeber im Handwerk ist die natürliche oder juristische Person, die mit einem Handwerksbetrieb einen Vertrag über die Erbringung einer Leistung abschließt und die vereinbarte Vergütung schuldet.

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Auftragsgewinnung

Auftragsgewinnung bezeichnet alle Maßnahmen, die ein Handwerksbetrieb ergreift, um neue Kunden zu gewinnen und Aufträge zu sichern.

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Auftragslage

Die Auftragslage beschreibt den aktuellen Bestand an gesicherten Aufträgen in einem Handwerksbetrieb und gibt Auskunft darüber, wie gut der Betrieb über einen bestimmten Zeitraum ausgelastet ist.

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Auftragsplanung

Auftragsplanung ist die systematische Koordination aller Ressourcen – Personal, Material, Maschinen und Zeit – um Aufträge termingerecht, kosteneffizient und mit optimaler Auslastung abzuarbeiten.

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Auslastung

Die Auslastung eines Handwerksbetriebs beschreibt, zu welchem Grad verfügbare Kapazitäten – Personal, Maschinen, Fahrzeuge – tatsächlich produktiv eingesetzt werden.

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Ff

Fachkraft

Eine Fachkraft im Handwerk ist eine qualifizierte Person, die durch abgeschlossene Berufsausbildung, anerkannte Weiterbildung oder nachgewiesene Berufserfahrung handwerkliche Leistungen eigenverantwortlich und fachgerecht ausführen kann.

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Fachkräftemangel im Handwerk

Der Fachkräftemangel im Handwerk bezeichnet den strukturellen Mangel an ausreichend qualifizierten Arbeitskräften, der es Betrieben erschwert, Aufträge anzunehmen, zu wachsen und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.

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Fertigstellung

Ein Werk gilt als fertiggestellt, wenn alle vertraglich vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden, keine wesentlichen Mängel vorliegen und das Werk seiner bestimmungsgemäßen Nutzung zugeführt werden kann.

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Förderung für Handwerksbetriebe

Förderungen für Handwerksbetriebe sind staatliche Zuschüsse, zinsgünstige Kredite oder steuerliche Vergünstigungen, die Betriebe bei Investitionen, Digitalisierung, Ausbildung oder Sanierung finanziell unterstützen.

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Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG)

Die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist ein vom zuständigen Finanzamt ausgestelltes Dokument, das Auftraggeber von Bauleistungen von der Pflicht befreit, 15 % Bauabzugsteuer einzubehalten.

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Fristen im Handwerk

Fristen im Handwerk sind vertraglich vereinbarte oder gesetzlich vorgeschriebene Zeiträume, innerhalb derer bestimmte Leistungen erbracht, Zahlungen geleistet oder Rechte geltend gemacht werden müssen.

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