Die Gesellenprüfung markiert das Ende der dualen Ausbildung – typischerweise nach 2 bis 3,5 Jahren. Sie prüft, ob der Auszubildende die fachlichen Kompetenzen besitzt, um eigenverantwortlich im Gewerk tätig zu sein. Mit bestandener Prüfung erhält man den Gesellenbrief.
Wer die Gesellenprüfung nicht besteht, darf sie zweimal wiederholen. Zwischen den Versuchen können Nachschulungen oder Stützunterricht in Berufsschule oder Überbetrieblicher Ausbildung helfen. Bei zweimaligem Nichtbestehen ist eine Verlängerung der Ausbildungszeit möglich.
Praxisbeispiel: Ein Auszubildender im Maler- und Lackiererhandwerk besteht den praktischen Teil der Gesellenprüfung (Gesellenstück: Tapezierarbeiten) auf Anhieb, scheitert aber knapp am schriftlichen Teil. Nach einem Vorbereitungskurs der Handwerkskammer besteht er den Wiederholungsversuch drei Monate später.
Verwandte Begriffe: Geselle · Meisterprüfung · Ausbildung · Handwerkskammer
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