Der Hauptunternehmer bleibt gegenüber dem Auftraggeber für das Gesamtergebnis verantwortlich. Der Nachunternehmer haftet wiederum gegenüber dem Hauptunternehmer für seinen Teil der Leistung. In der VOB wird der Begriff Nachunternehmer verwendet, im Alltag oft synonym Subunternehmer.
Betriebe setzen Nachunternehmer ein, um Auftragsspitzen abzufangen, fehlende Gewerke abzudecken oder kurzfristige Kapazitätsengpässe zu überbrücken. Rechtlich üblich: ein schriftlicher Nachunternehmervertrag und eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, damit der Hauptunternehmer keine Bauabzugsteuer einbehalten muss.
Handwerk Connected verbindet Hauptunternehmer gezielt mit qualifizierten Betrieben, die freie Kapazitäten haben – nach Gewerk, Region und Verfügbarkeit. So entstehen verlässliche Partnerschaften, die auch bei kurzfristigen Anfragen funktionieren.
Praxisbeispiel: Ein Elektrobetrieb übernimmt die Installation für eine Wohnanlage, hat aber keine freie Kapazität für die Datenverkabelung. Er findet über Handwerk Connected einen spezialisierten Betrieb als Nachunternehmer für genau diesen Teil und bleibt gegenüber dem Bauträger alleiniger Vertragspartner.
Verwandte Begriffe: Generalunternehmer · Kooperation · Freistellungsbescheinigung · Bauabzugsteuer · Kapazitätsplanung
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