Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte 2022, dass Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet sind, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu erfassen. Für Handwerksbetriebe bedeutet das: Digitale oder analoge Zeiterfassung ist Pflicht – Stundenzettel auf Papier sind zulässig, aber fehleranfällig.
Mindestanforderung laut BAG-Urteil: Beginn, Ende und Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit. Pausen müssen separat erfasst werden. Fahrtzeiten zur ersten Baustelle gelten in vielen Konstellationen als Arbeitszeit – rechtlich klären.
Praxisbeispiel: Ein Malermeister führt Zeiterfassung bisher auf Papier. Nach einem Konflikt über Überstunden eines Mitarbeiters kann er die geleisteten Stunden nicht lückenlos nachweisen. Der Mitarbeiter gewinnt die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung. Danach führt der Betrieb eine App-basierte Zeiterfassung ein – Kosten: 25 Euro/Monat, Aufwand: minimal.
Verwandte Begriffe: Tarifvertrag · Überstunden · Mitarbeiterführung · Digitalisierung · Auftragsplanung
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