Zuschläge sind ein legitimes und wichtiges Instrument der Preisgestaltung – vorausgesetzt, sie sind transparent kommuniziert und idealerweise vertraglich vereinbart. Fehlende Klarheit über Zuschläge ist eine häufige Ursache für Kundenbeschwerden und unbezahlte Rechnungen.
Zuschläge müssen dem Kunden vor Auftragserteilung bekannt sein – entweder durch AGB, Preislisten oder expliziten Hinweis im Angebot. Wer Zuschläge erst auf der Rechnung nennt, riskiert Zahlungsstreitigkeiten.
Praxisbeispiel: Ein Klempner wird an einem Sonntagabend für einen Rohrbruch gerufen. Er hat auf seiner Website und in seinen AGB Notdienst-Zuschläge von 100 % (Sonntag) und 30 % (Nacht) veröffentlicht. Als er dem Kunden die Rechnung mit Zuschlägen schickt, gibt es keine Diskussion – der Kunde wusste vorher, was ihn erwartet.
Verwandte Begriffe: Stundensätze · Kalkulation · Angebot · Tarifvertrag · Wartungsvertrag
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